Kurz & klar
Was das konkret bedeutet (DE)
- Alle §24-Titel, die am 01.02.2026 gültig waren, verlängern sich automatisch bis 04.03.2027.
- Kein Antrag, kein Termin: Verlängerung ist im Ausländerzentralregister (AZR) hinterlegt.
- Rechte bleiben: Arbeit, Studium, Sozialleistungen (SGB II/XII), BAföG, Kindergeld, Wohngeld, Krankenversicherung.
- Keine neue Karte nötig: Auch mit abgelaufener Datumskarte bleibt der Titel rechtlich gültig.
Wer nicht erfasst ist: Einreise nach dem 01.02.2026 oder kein gültiger §24-Titel am 01.02.2026. Dann bitte regulär bei der Ausländerbehörde beantragen.